Wenn unsere Detektei zum Lohnfortzahlungsbetrug ermittelt, dann geschieht dies aus sehr guten und vor allem wirtschaftlichen Gründen. In diesem Bezug werden wir von Betrieben und Unternehmen beauftragt, die sich in solchen Fällen nicht mehr zu helfen wissen. Diese Unternehmen und Betriebe mussten starke finanzielle Einbußen hinnehmen. Durch ausfallende Mitarbeiter entsteht jedoch nicht nur Schaden durch die bloße Fortzahlung des Einkommens für die gesetzlich vorgeschriebene Zeit. Hier entsteht vor allem ein doppelter Schaden durch die geleistete Mehrarbeit der Kollegen und verbleibenden Angestellten des Unternehmens. Nach den Angaben der IAB fehlt jeder Arbeitnehmer durchschnittlich 9,5 Tage im Jahr und erhält hier einen vollen Ausgleich vom Arbeitgeber. Das alles sind natürlich Durchschnittszahlen und lassen sich nicht so einfach auf kleine und mittelständische Betrieben umrechnen.
Was bedeutet der Lohnfortzahlungsbetrug für Betriebe
Während in großen Unternehmen das Fehlen eines Arbeitnehmers noch recht gut verkraftet wird, stellt der Ausfall eines Arbeiters in kleinen Betrieben einen herben Einschnitt dar. Hier kommt es auf jeden Angestellten an, da die Gesamtarbeitsleistung des Betriebes sehr genau auf die Angestellten verteilt wurde. Wenn hier ein Mitarbeiter für längere Zeit ausfällt, so muss für Ersatz gesorgt werden. Hier ergeben sich ganz einfache Probleme und verschiedene Lösungen. Neben der Möglichkeit sich einen Arbeitnehmer zu leihen, kommt selbstverständlich auch ein neuer Arbeitnehmer in Frage. Egal für welche Vorgehensweise sich ein Unternehmen entscheidet, zusätzliche Kosten fallen hier in beiden Fällen an.
Wann sprechen Experten vom Lohnfortzahlungsbetrug
Unternehmen und insbesonder Wirtschaftsdetekteien sprechen von einem Lohnfortzahlungsbetrug wenn der krankgeschriebene Arbeitnehmer gar nicht krank ist, sondern nur die gesetzlichen Regelungen des Sozialstaates ausnutzt. Im Klartext heißt das, dass der Arbeitnehmer in den ersten sechs Krankheitswochen weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt wird und die Krankheit, die zum Ausfall des Arbeitnehmers führt nur vorgetäuscht wurde. Nicht selten sprechen Experten hier von einer inneren Kündigung, welches noch die harmloseste Möglichkeit ist. In vielen Fällen geht der kranke Arbeitnehmer schon einer anderen und bezahlten Tätigkeit nach.
Wie wird der Lohnfortzahlungsbetrug vom EDR aufgedeckt
Um den Lohnfortzahlungsbetrug nach weisen zu können, kommt oft nur eine gezielte Beobachtung des Mitarbeiters in Frage. In einer solchen Beobachtung können Tatsachen festgestellt werden, die ohne diese nötige Beobachtung nicht ans Tageslicht kommen würden. Die Dokumentation der festgestellten Verfehlungen erfolgt hierbei durch die eingesetzten Detektive vor Ort. Hier kommt der sogenannte Zeugenbeweis zum Tragen und hat während der gesamten Ermittlung einen hohen Stellenwert. Im Allgemeinen ist der Arbeitgeber der Meinung, dass alle Verfehlungen auch mit Video oder Foto zu dokumentieren sind, aber das ist so nicht ganz richtig. Vielmehr gewinnt die Unterscheidung zwischen einer notwendigen Videodokumentation und einer unverhältnismäßigen Überwachung immer mehr an Bedeutung.
Den Lohnfortzahlungsbetrug nicht dulden und einschreiten
Die oben genannten Gründe sollten unbedingt dazu führen, dass in Betrieben gegen den Lohnfortzahlungsbetrug etwas getan wird und die Verfehlungen der betroffenen Mitarbeiter auch geahndet werden.
In vielerlei Hinsicht bringt es für den Betrieb und vor allem für die Belegschaft, ein klares Plus an Erfahrung und Sicherheit. Die Belegschaft sollte sehr genau wissen welche Maßnahmen hier unternommen werden um den Lohnfortzahlungsbetrug aufzudecken und in Zukunft zu verhindern. Durch das klare Beziehen der Positionen von Arbeitgebern, nimmt sich die Belegschaft ein Beispiel und verhindert zukünftige Fälle schon im Entstehen.