Die ausserordentliche Kündigung oder auch fristlose Kündigung ist eines der härtesten Mittel, die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen um seine Investitionen zu schützen. Zu diesem Mittel kann der Arbeitgeber immer dann greifen, wenn der Mitarbeiter so schwere Verstöße begeht, dass diese für den Arbeitgeber untragbar werden. Diese Verstöße kommen oft nur durch die Arbeit einer Detektei ans Licht, denn nicht selten weiß der Arbeitgeber noch nichts von den Verfehlungen seiner Angestellten und hat nur einen wagen Verdacht. Dieser Verdacht kann durch die Arbeit unserer Detektive bestätigt oder auch entkräftet werden. Im Allgemeinen gibt es drei wichtige Gründe warum ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden kann. Der Arbeitnehmer missbraucht das Vertrauensverhältniss, was zwischen Abreitnehmer und Arbeitgeber vorhanden ist. Bei der Arbeitsleistug des Arbeitnehmers ist ein starker Einbruch festzustellen oder der Arbeitnehmer stört durch seine Taten das Betriebsklima im Unternehmen so der massen, dass die Kraft des Betriebes darunter leidet. In allen drei Fällen verlangt das Arbeitsgericht eine lückenlose Beweisführung durch einen unabhängigen Zeugen. Die Arbeit unserer Detektei bietet diese Beweisführung und kann alle gesamelten Erkenntisse vor Gericht einbringen.
Unsere Detektei mit der Aufklärung beauftragen
Der Detektiv des Ermittlungsdienst Richter beschäftigt sich seit Jahren immer wieder mit der Aufklärung zu den Sachverhalten von fristlosen Kündigungen und stellt hierbei immer wieder fest, dass in 95 % aller Verdachtsfälle auch tatsächlich die Verfehlungen vom Arbeitnehmer begangen werden. Der Arbeitgeber hatte also völlig zu Recht unsere Detektei eingeschaltet und gegen den Arbeitnehmer ermitteln lassen. Da unsere Detektei jedoch nur gegen den Arbeitnehmer ermittelt und die Verfehlungen so dokumentiert, dass sie vor einem Arbeitsgericht auch eingebracht werden können empfehlen wir unseren Mandanten aus der Wirtschaft, neben den Ermittlungen unserer Detektei auch einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Diese rechtliche Beratung durch einen Juristen ist bei einem Gang zum Arbeitsgericht unerlässlich.
Die Zusammenarbeit mit der anwaltlichen Vertretung
Die Zusammenarbeit mit der anwaltlichen Vertretung des Mandanten ist für unsere Detektei ein normaler und wünschenswerter Vorgang, den wir jeder Zeit begrüßen und auch unseren Mandanten vorschlagen. Im Wesentlichen sind hier zwei Wege zu beschreiben. Unsere Detektei ermittelt bereits zu einem aktuellen Fall und kommt zu dem Schluss, die Verfehlungen des Arbeitnehmers hinreichend dokumentiert zu haben. Oft verhält es sich im Anschluss so, dass die Ergebnisse unserer Ermittlungen dem Mandanten übergeben werden und dieser keine anwaltliche Vertretung besitzt. In den anderen Fällen verhält es sich so, dass der Mandant zwar einen Fachanwalt beschäftigt doch für einen vorliegenden Fall keine Detektei kennt, die hier ermitteln soll. In diesen Fällen werden wir vom Fachanwalt zu Rate gezogen und stellen uns dem Mandanten in einem Gespräch vor, erstellen Lösungswege und machen ein entsprechendes Angebot.