Ermittlungsdienst Richter

Die außerordentliche Kündigung Ihres Mitarbeiters

Die außerordentliche Kündigung oder auch fristlose Kündigung genannt, ist eines der härtesten Mittel, die dem Arbeitgeber zur  Verfügung stehen um seine Investitionen zu schützen. Zu diesem Mittel kann der Arbeitgeber immer dann greifen, wenn der Mitarbeiter so schwere Verstöße begeht, dass diesen für den Arbeitgeber untragbar werden. Diese Verstöße kommen oft nur durch die Arbeit einer Detektei ans Licht, nicht selten weiß der Arbeitgeber nichts von den Verfehlungen seiner Angestellten und hat im Vorfeld von Ermittlungen nur einen wagen Verdacht. Dieser wage Verdacht ist der erste Anhaltspunkt für die Ermittlungen des Arbeitgebers. Diese Ermittlungen sollte der Arbeitgeber nicht selbst durchführen oder von seiner eigenen Belegschaft durchführen lassen. Überlassen Sie diese Ermittlungen unseren Detektiven und somit dem Fachmann in Sachen Ermittlungen. In Zusammenarbeit mit Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht, erarbeiten wir Lösungsvorschläge und lassen diese durch unseren Detektiv vortragen. Sie entscheiden im Anschluss welche der Lösungen die richtige für Sie sein kann. Lassen Sie sich kostenlos von uns beraten. Bild: Kündigung Copy Pauline/pixelio.de

Unsere Detektei ermittelt zur außerordentlichen Kündigung

Dieser Verdacht kann durch die Arbeit unserer Detektive bestätigt oder auch entkräftet werden. In jedem der beiden Fälle, ist der Einsatz unserer Detektei die richtige Entscheidung. Im Allgemeinen gibt es drei wichtige Gründe für einen Arbeitgeber, seinen Arbeitnehmer fristlos zu entlassen. Im ersten Grund missbraucht der Arbeitnehmer das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Dieser Missbrauch kann durch die verschiedensten Umstände erfüllt sein und ist dem Arbeitnehmer nur schwer nach zu weisen. Im zweiten Grund stellt der Arbeitgeber einen starken Einbruch der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers fest. Im dritten Grund, stört der Arbeitnehmer durch sein Fehlverhalten, das Arbeitsklima in der Firma und unterlässt dies auch nach anderen Maßnahmen gegen ihn nicht. In allen drei Fällen verlangt das Arbeitsgericht eine lückenlose Beweisführung, im besten Fall durch einen unabhängigen Zeugen.

Warum Sie unsere Detektei für Ihren Fall beauftragen

Unsere Detektei liefert mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die Ermittlungsarbeit unserer Detektive, die lückenlose Beweisführung und dokumentiert die eventuellen Verfehlungen Ihrer Mitarbeiter, so dass diese Beweise auch dem Gericht vorgelegt werden können.

Unsere Detektei zum Thema Kündigung beauftragen

Mit Ihren Fragen können Sie sich gerne an den Mitarbeiter des Ermittlungsdienst Richter wenden und bekommen hier Auskunft zum Thema außerordentliche Kündigung. Wie beraten Sie zu diesem Thema völlig kostenlos und können Ihnen die Ermittlungsmethoden näher bringen. Nach einer Fallanalyse werden Ihnen Vorschläge unterbreitet, die zur Lösung Ihres Falls beitragen können. Sie selber entscheiden im Anschluss, welche Maßnahme ergriffen werden.

Lassen Sie sich von unserem Chefdetektiv beraten

Sie haben nun also feststellen müssen, dass ihr Mitarbeiter nicht mehr tragbar für ihr Unternehmen ist und sich dazu entschlossen, den Ermittlungsdienst Richter zu beauftragen. Für ein persönliches Gespräch mit unserem Chefdetektiv kontaktieren Sie unsere Mandantenbüro in Essen. Hier erfahren Sie unter der Rufnummer 0201/8945365 alles zur Arbeit unserer Detektei und zu den Möglichkeiten, die Sie als Arbeitgeber in dieser Situation haben. Neben einer telefonischen Beratung stehen wir Ihnen natürlich auch persönlich zur Verfügung. Nach einer Terminabsprache steht unser Mandantenbüro in Essen zur Verfügung. Sollten Sie keine Zeit finden unser Mandantenbüro aufzusuchen, so nehmen wir sehr gerne einen Ortstermin in ihrer Firma war.