Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung landet mal wieder ganz unvorbereitet und nichts sagend auf Ihrem Schreibtisch. Haben Sie diesen Moment in den letzten Monaten schon öfter erleben müssen? Haben Sie auch bei diesem Krankenschein vermutet dass er kommen wird? Hat die Arbeitsleistung durch den kranken Mitarbeiter unverhofft stark nachgelassen? Sind die Kollegen der Meinung dass der Mitarbeiter nur krankfeiert? Alle diese Tatsachen weisen daruaf hin, dass Ihr Mitarbeiter wirklich krank macht und gewisse Gründe zu diesem Verhalten geführt haben. Welche Gründe das auch waren, ist zu diesem Zeitpuinkt unerheblich, den die Arbeitsleistung Ihres kranken Mitarbeiters hat erheblich gelitten und ist inzwischen nicht mehr tragbar. Wir ermitteln für Sie zum Thema "Krankfeiern" und versuchen festzustellen, ob Ihr Mitarbeiter wirklich krank ist oder nur so tut, um nicht zur Arbeit erscheinen zu müssen. Lassen Sie sich kostenlos von uns zum Thema beraten.
Unsere Detektei ermittelt zum Thema Krankfeiern
Wenn Sie sich als Geschäftsführer all diese Fragen in der letzten Zeit gestellt haben, so könnte an ihrem Verdacht doch tatsächlich etwas Wahres sein. Wir erleben es tagtäglich, dass Geschäftsführer uns von diesen Zeichen erzählen und Sie sich weigern, auch nur annehmen zu wollen, dass der Mitarbeiter nicht krank ist sondern nur krankfeiert. Oft handelt es sich um Mitarbeiter die mit ihrer Arbeit nicht mehr zufrieden sind und einer innerlichen Kündigung schon zugesagt haben. Allerdings können die Gründe für eine krankfeiern unterschiedlichster Art sein. Hierbei geht es oft umso banale Hintergründe wie die Verweigerung des Urlaubs zu einer bestimmten Zeit. Nicht selten sind es nur die Worte des Vorgesetzten gewesen, die das Gefühl der Ungerechtigkeit im Arbeitnehmer ausgelöst haben. Neben diesen anzunehmenden Ursachen, können aber noch weitaus andere Gründe vorliegen. In bis zu 80 Prozent unserer Ermittlungen müssen wir leider feststellen, dass der Mitarbeiter nicht nur krankfeiert obwohl er seine Arbeitskraft dem Betrieb zur Verfügung stellen könnte. Der Mitarbeiter nutzt die Zeit des Krankfeierns auch noch dazu, einer anderen bezahlten Tätigkeit nachzugehen. Ob es hierbei nun um die gering bezahlte Stelle am Abend geht oder es sich um die Schwarzbaustelle eines Konkurrenzunternehmens handelt, können unsere Detektive im Einsatz schnell feststellen.
Wie unsere Detektei zum Thema krankfeiern ermittelt
Unsere Detektive sind für diese Aufgabenstellung bestens ausgebildet und haben es fast jeden Ermittlungstag mit genau dieser Fallkonstellation zu tun. Durch die langjährige Erfahrung unserer Detektive im Einsatz, können diese mit Recht behaupten, ware Profis bei der Überführung von kranken Mitarbeitern zu sein. Hierbei gehen die Detektive mit äußerster Sorgfalt und Zurückhaltung vor. Durch diese Maßnahmen erreichen unsere Detektive immer wieder eines der Hauptziele einer solchen Ermittlung. Natürlich wissen unsere Detektive, wann es mit der Diskretion eine Ende haben muss, an diesem Punkt angelangt, setzen unsere Detektive alles daran, den kranken Mitarbeiter des Krankfeierns zu überführen und die Beweise zu sammeln, die Sie benötigen um die Arbeitsrechtlichen Schritte gegen den kranken Mitarbeiter einleiten zu können.
Haben Sie auch einen Mitarbeiter der nur krankfeiert
Dann ist es jetzt Zeit sich mit unserer Detektei in Verbindung zu setzen und zu erfahren, welche Schritte Sie einleiten können um diesen Treiben ein Ende zu setzen.
Wir beraten Sie in einem Gespräch völlig kostenlos über die möglichen Ursac
hen einer falschen Krankschreibung und die möglichen Maßnahmen unserer Detektei. Unsere Detektive führen hierzu eine Fallanalyse durch und entscheiden dann in enger Absprache mit Ihnen oder Ihrem Beauftragtem, welche Schritte eingeleitet werden können und sollen. Ob Sie als Geschäftsführer, die Ergebnisse einer solchen Ermittlung nun für eine Prozess vor dem Arbeitsgericht verwenden möchten, oder Sie die Sache lieber im kleine Rahmen regeln, bleibt hierbei völlig offen und Ihnen überlassen. Wir sammeln und dokumentieren die Beweise so, dass eine Verwendung vor Gericht das Ziel darstellt.